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  Infos & FAQ   


FAQ und Infos rund um unsere Praxis für Physiotherapie in Porta Westfalica - Hausberge.



 



 

Infos und Flyer zum Download


Klicken Sie zum Ansehen der einzelnen Infobroschüren bitte einfach auf den entsprechenden Link.
Es öffnet sich ein PDF-Dokument in einem separaten Browserfenster, welches Sie sich sehr gerne ausdrucken können.

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Weitere Infobroschüren folgen in Kürze!





 


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Was muss ich zur (ersten) Behandlung mitbringen?


Zu ihrem ersten Termin bringen Sie bitte die Verordnung (Rezept) ihres Arztes mit. Bitte beachten Sie, das Rezepte gesetzlich versicherter Patienten laut Gesetzgeber innerhalb von 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden müssen! Ausnahme hiervon besteht nur, wenn der ausstellende Arzt einen späteren Behandlungsbeginn auf dem Rezept vermerkt hat. Weiterhin ist es von Vorteil, wenn Sie bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse, ggf. Operationsberichte und/oder Röntgenbilder (auch auf CD) mitbringen können.

Wir möchten Sie bitten ein ausreichend großes Handtuch mitzubringen!



Wie lange dauert die Behandlung?


Die Regelbehandlungsdauer der gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 15-20 Minuten. Die Folgetermine variieren je nach verordneter(n) Leistung(en).



Muss ich etwas zu meiner Behandlung zuzahlen?


Wenn Sie gesetzlich versichert sind und nicht von der Zuzahlung befreit sind, muss ein Eigenanteil gezahlt werden. Dieser dient zur Kostenentlastung der Krankenkassen und wird von uns dorthin weitergeleitet. Alle anderen Versicherten leisten keinerlei Zuzahlungen!



Wie hoch ist der Eigenanteil?


Der Eigenanteil richtet sich nach Art und Menge der verordneten Leistung. Ein Rezept mit sechs mal Krankengymnastik kostet z.B. rund 19 Euro. Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes plus 10 Euro. Diese 10 Euro haben nichts mit der Praxisgebühr zu tun!



Wann ist man von der Zuzahlung befreit?


Wenn Ihre Ausgaben für medizinische Leistungen eine bestimmte Höhe übersteigen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Richtlinien zur Befreiung von Rezeptgebühren bzw. Zuzahlungen.



Was geschieht, wenn die Gesamtverordnungsmenge erschöpft ist?


Ist die Gesamtverordnungsmenge für Ihr Krankheitsbild ausgeschöpft, müssen Sie ab dem letzten Behandlungsdatum 12 Wochen pausieren, bis Sie eine neue Verordnung bekommen können. Erscheint Ihrem behandelnden Arzt aber eine 12-wöchige Unterbrechung bei Ihrem Krankheitsbild zu lange, kann er eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausstellen, die je nach Krankenkasse von dieser genehmigt werden muss, bevor die Behandlung begonnen werden kann.



Wie viele Anwendungen habe ich pro Woche?


Die Anzahl der Termine ist abhängig von Ihrer Verordnung, ihren zeitlichen Möglichkeiten und Ihrem Krankheitsbild. Den Turnus und die Anzahl der Behandlungen legen wir individuell fest.



Wofür stehen die Abkürzungen wie MT, KG oder KMT auf meinem Rezept?


Wir haben ein Verzeichnis mit den häufigsten Abkürzungen von Heilmitteln erstellt, die Sie in der Regel auf Ihren Rezepten finden:

KG Allgemeine Krankengymnastik
KMT Klassische Massagetherapie
KT Kältetherapie
MT Manuelle Therapie
TR Traktionsbehandlung
ÜB Übungsbehandlung
WT Wärmetherapie
MLD Manuelle Lymphdrainage



Was ist Rehabilitationssport und wer kann daran teilnehmen?


Rehabilitationssport wird in Gruppen von mindestens 45 Minuten durchgeführt. Der Arzt trägt in den Antrag auf Rehasport in der Regel 50 Einheiten ein. Durch gezielte Übungen werden Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Körperbeherrschung gesteigert.



Für wen sind die Kurse geeignet?


Rehasport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen (für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden). Ob nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen fördert der Rehasport durch das weiterführende Training den Erfolg der Behandlung.



Ich habe eine Verordnung. Wie ist die weitere Vorgehensweise?


Der Arzt verschreibt Ihnen Rehasport und verordnet diesen auf einer dafür vorgesehenen Verordnung (Formblatt 56). Die Verordnung, muss zuerst von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Mit der genehmigten Verordnung melden sie sich bei unserer Rezeption (05151 - 40 61 456). Hier werden mit Ihnen gemeinsam die Trainingszeiten festgelegt. Dabei sind Ihre Diagnose, die Verordnung des Arztes und Ihre Wünsche wichtig. Selbstverständlich können Sie auch ohne Verordnung vom Arzt unser Angebot vollständig nutzen.



Kann ich Physiotherapie und Rehabilitationssport gleichzeitig durchführen?


Ja. Und bei uns können Sie das unter einem Dach. So lassen sich aktive und passive Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Belastbarkeit ideal verbinden. Bitte fragen Sie unser Personal nach den Angeboten.



 














  Der kürzeste Weg  
  zwischen zwei Menschen  
  ist ein Lächeln   

- unsere Maxime -









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